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Arbeitsplatz
Der Arbeitsplatz ist die kleinste räumliche Struktur eines Betriebes ( z.B. ist der Arbeitsplatz die "Werkbank" in dem Arbeitsbereich der "Werkstatt"). In der Arbeitsstättenverordnung ist ein Arbeitsplatz ausgelegt als Ort oder Platz, an denen Beschäftigte mindestens 2 Stunden täglich oder an mehr als 30 Tagen im Jahr tätig sind oder werden. Nach dieser Definition sind Baustellen keine Arbeitsplätze, jedoch sollten die Bedingungen und Gefährdungen auch dort beurteilt werden.
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