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Arbeitsstättenverordnung [ArbStättV]
Die Arbeitsstättenverordnung muss sowohl beim Errichten als auch beim Betreiben von Arbeitstätten vom Arbeitgeber beachtet werden. Darunter besonders die Betrachtung der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Sie definiert Schutzziele. Die Verordnung hat das Ziel, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen sowie zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und Berufsbedingte Krankheiten/ Berufskrankheiten beizutragen. Sie enthält Anforderungen an Luft-, Klima- und Beleuchtungsverhältnissen aber auch an soziale Einrichtungen.
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