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Aufsichtspersonen
Die Aufsichtspersonen können von der Berufsgenossenschaft oder Bezirksregierung geschickt werden, um die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu überwachen. Sie sind aber auch befugt, Anordnungen zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften oder zur Abwehr von Gefahren zu treffen. Aufsichtspersonen können bei unmittelbar drohender Gefahr die Arbeit einstellen lassen in verschiedenen Bereichen oder sogar den ganzen Betrieb stilllegen.
Jobs
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