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Betriebsanweisungen [BA]
Die Betriebsanweisung ist eine übersichtliche Aufbereitung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Zweck der Betriebsanweisungen ist es, Unfälle im Umgang mit Arbeitsmittel und Stoffen am Arbeitsplatz zu minimieren. Betriebsanweisungen müssen auf die individuellen Arbeitsplätze ausgerichtet sein. Sie beinhalten alle nötigen Hinweise, die Beschäftigte brauchen, um Gefahren abzuwehren. Zusätzlich enthalten sie alle einschlägigen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regelungen.
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