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Biostoffverordnung [BioStoffV]
Die Biostoffverordnung setzt die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen um und besagt, dass biologische Arbeitsstoffe Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Als biologische Arbeitsstoffe gelten Mikroorganismen, gentechnisch veränderten Mikroorganismen, Viren, Zellkulturen oder humanpathologenen Endoparasiten. Im allgemeinem werden Gefährdungen verstanden, die von Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen ausgehen können.
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