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Flucht- und Rettungspläne
Der Flucht- und Rettungsplan dient zur einfachen Vermittlung von Informationen bezüglich der Flucht- und Rettungswege, der Evakuierung bei Gefahren sowie Brandbekämpfungs- und Erste Hilfe Einrichtungen in Gebäuden und baulich festgelegten Anlagen. Der Flucht- und Rettungsplan muss nach DIN 14095 aufgestellt werden, in dieser Norm sind alle Anforderungen geregelt. Alle Flucht- und Rettungspläne sollte mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person überprüft und ggf. überarbeitet werden.
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