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Gefahrstoffverordnung [GefStoffV]
Die Gefahrstoffverordnung regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sowie die Anforderungen an die Dokumentationpflicht für Arbeitgebern. Nach der Gefahrstoffverordnung sind Gefahrstoffe Stoffe, Erzeugnisse und Zubereitungen, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen. Zudem legt sie Beschränkungen für das Herstellen und Verwenden bestimmter Gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse fest. Der §3 der Gefahrstoffverordnung enthält Stoffe, Gemische und Erzeugnisse die nach Ihren Eigenschaften als Gefahrstoff eingestuft sind. Nach GefStoffv gibt es aber auch Gefahrstoffe, die erst bei Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden z.B. Stäube oder Schweißrauche.
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