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Jugendarbeitsschutzgesetz [JArbSchG]
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Beschäftigung von Kinder (bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren) und Jugendlichen (15- bis 18- Jährige). Überwacht wird das Gesetz durch das Gewerbeaufsichtsamt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Arbeitszeitlichen Aspekte, Aspekte die mit der Gestaltung der Arbeit verbunden sind und das Wachstum und die Entwicklung beeinflussen können.
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