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Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe [TRBA]
Die Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe beinhaltet Regeln zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Sie unterteilt sich in vier Bereiche. Die Regeln 1-99 beschreiben Allgemeines, Aufbau und Anwendung für biologische Arbeitsstoffe. Die Regeln 100-299 beschreiben Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen mit Schutzmaßnahmen. Die Regeln 400-499 beschreiben alles zum Thema Gefährdungsbeurteilung, Einstufung, Messung und Maßnahmen. Die Regel 500 behandelt das Thema Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen.
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