direkt zu konkreten Dienstleistungsanfragen. Anfrageinformationen zu Softwareprodukten finden Sie direkt auf den Produktseiten.
Technische Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher opti
Die Technischen Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung unterteilt sich in zwei Bereiche. Einmal die Beurteilung, Messung, Berechnung und Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch inkohärente optische Strahlung und zweitens die Beurteilung, Messung, Berechnung und Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung. Für den Bereich der Laserstrahlung gibt es zusätzlich noch eine Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung.
Jobs
Sie sind auf der Suche nach einer neuen Herausforderung oder möchten sich weiterentwickeln, dann schauen Sie doch einmal in unser Angebot offener Stellen...
Suchen
durchsuchen Sie unsere Webseite nach den für Sie interessanten Themen...